Die bisherigen Kurse für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) sind ein Auslaufmodell. Künftig müssen alle Führerscheinbewerber den völlig neu konzipierten Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwirbt, muss eine Bescheinigung über den neuen erste Hilfe Kurs vorlegen. Wer diesen Kurs einmal absolviert hat, muss diesen bei einer Erweiterung nicht noch einmal durchlaufen.
Wer aber beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins (z.B. Klasse AM, L, T, B oder A) lediglich eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen/ bisherige LSMU-Bescheinigung vorgelegt hat, muss bei einer Erweiterung – das gilt für alle Klassen (z.B. Erweiterung von B auf A) – ebenfalls eine Bescheinigung über den neuen Erste-Hilfe-Kurs vorlegen.